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Rechtliches

Subprozessoren

Diese Anbieter setzt Figgle als Subprozessoren ein. Über beabsichtigte Änderungen informieren wir bestehende Kunden vorab mit einer Widerspruchsfrist von mindestens 30 Tagen.

ENTWURF — anwaltliche Prüfung ausstehend (Stand: 03.07.2026). Die Liste beschreibt den dokumentierten Ist-Stand (Quelle: internes AVV-Register); sie ist keine Rechtsberatung.

Subprozessoren mit Auftrags-Datenbezug

Transparenz: Anbieter ohne produktiven Visitor-Datenfluss

Änderungs-Prozess:Neue Subprozessoren werden vor Aufnahme hier gelistet und bestehende Kunden per E-Mail informiert (Widerspruchsfrist mind. 30 Tage).

Drittlandübermittlung: Übermittlungen in die USA (Meta, Google) stützen sich auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO); ergänzend sind Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO) vereinbart. Gegen den Beschluss ist ein Rechtsmittel beim EuGH (C-703/25 P) anhängig; sollte der DPF entfallen, greifen die Standardvertragsklauseln. DNS-Auflösung und Snippet-Auslieferung verbleiben in der EU (Hetzner, DE bzw. BunnyWay, SI).

Stand: 3. Juli 2026. Fragen zum Datenschutz richten Sie bitte an: kontakt@figgle.de. Weitere Unterlagen: DSB-Pack · TOM-Datenblatt.

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