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DSGVO & Tracking

A/B-Testing, Datenschutz und Cookie-Banner

Ob A/B-Testing eine Einwilligung benötigt, hängt von den aktivierten Funktionen und ihrem Zweck ab. Figgle setzt keine Drittanbieter-Cookies, kann für Variantenstabilität aber localStorage verwenden. Erweiterte Messfunktionen werden an dein vorhandenes Consent-Signal gekoppelt. Diese Seite erklärt die technische Trennung, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

Warum klassisches A/B-Testing oft einen Banner braucht

Die meisten A/B-Testing-Tools setzen Cookies und bauen über Sitzungen hinweg Profile auf – teils mit Drittanbieter-Diensten. Sobald personenbezogene Daten ohne reine Funktionsnotwendigkeit verarbeitet werden, greift die Einwilligungspflicht nach § 25 Abs. 1 TDDDG: Es braucht einen Consent-Banner, und ohne Zustimmung darf nicht getrackt werden.

Wie Figgle es anders macht: zwei Stufen

Figgle trennt Basis-Funktionen von optionalen, consent-gebundenen Messfunktionen. Die rechtliche Bewertung der Basis-Funktionen bleibt vom konkreten Einsatz abhängig:

Tier 1 — Basis-Funktionen

Bucketing mit pseudonymer Kennung im localStorage, Ausspielen freigegebener Varianten und grundlegende Conversion-Ereignisse. Kein Cross-Site-Profiling. Ob eine Einwilligung oder andere Rechtsgrundlage greift, muss der Website-Betreiber für sein Setup bewerten.

Tier 2 — nur mit Consent

Erweiterte Signale (z. B. Rage-Click, Formular-Abbruch, Web Vitals, Cross-Device). Wird ausschließlich aktiviert, wenn dein vorhandenes Consent-Tool eine Einwilligung signalisiert. Rechtsgrundlage: Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Was Figgle bewusst nicht tut

  • Keine Drittanbieter-Cookies und kein Cross-Site-Tracking.
  • Keine personenbezogenen Profile, kein Fingerprinting.
  • Keine Speicherung der IP-Adresse – sie wird nach grobem Land-Lookup verworfen.
  • Keine Übermittlung in Drittländer: Hosting bei Hetzner in Deutschland.

Häufige Fragen

Braucht A/B-Testing einen Cookie-Banner?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind die tatsächlich aktivierten Speicher- und Messfunktionen, ihr Zweck und die konkrete Website-Konfiguration. Erweiterte Tracking-Funktionen dürfen nur nach dem vorgesehenen Consent-Signal starten.

Ist localStorage ein Cookie im Sinne des TDDDG?

localStorage ist formal kein Cookie, fällt aber ebenfalls unter die Regeln zum Zugriff auf Endgeräte-Informationen. Entscheidend sind Zweck und Erforderlichkeit, nicht der Name der Technik. Die finale Einordnung hängt vom Einzelfall ab.

Wo werden die Daten beim DSGVO-konformen A/B-Testing gehostet?

Figgle betreibt die Produktinfrastruktur bei Hetzner in Deutschland. Es gibt keine Drittanbieter-Cookies und kein Cross-Site-Profiling; technische Verbindungsdaten und aktivierte Analytics-Felder sind in den Datenschutzunterlagen beschrieben.

Hinweis: Dieser Text ist eine technische Einordnung, keine Rechtsberatung. Die finale DSGVO-/TDDDG-Bewertung hängt von deiner konkreten Website-Konfiguration und deinem Consent-Setup ab. Im Zweifel deine Datenschutzberatung einbeziehen. Stand: Juni 2026.

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