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Figgle · Auftragsverarbeitungsvertrag
Fassung vom 13. Oktober 2026 · Version 2026-10-13
Abgerufen am 03.11.2026, 15:54 Uhr
Musterfassung. Dieser Vertrag ist Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Figgle (figgle.de/agb, § 9). Er kommt mit der Annahme der AGB bei der Registrierung bzw. bei der Bestellung zustande und wird dabei mit Fassung, Zeitpunkt, Kundenkonto und bestätigendem Nutzer protokolliert. Im Dashboard ist die Fassung mit den Daten Ihres Kundenkontos und Ihrer Websites abrufbar.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO · angelehnt an die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915)

Vertragsparteien

Verantwortlicher
(nachfolgend „Auftraggeber“)
(Name des Auftraggebers laut Kundenkonto)
Kundenkonto-ID (Kundenkonto-ID)
Anschrift und Vertretung wie im Kundenkonto bzw. in der Rechnungsanschrift hinterlegt
Auftragsverarbeiter
(nachfolgend „Figgle“)
Sebastian Klenk, Einzelunternehmen „Figgle“
Schillerstraße 25a, 95346 Stadtsteinach, Deutschland
Datenschutz-Kontakt: kontakt@figgle.de

§ 1 Gegenstand, Geltungsbereich und Rangfolge

  1. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien, soweit Figgle bei der Erbringung des Dienstes „Figgle“ nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Hauptvertrag“) personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (nachfolgend „Auftragsdaten“). Er gilt für alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte von Figgle oder von Figgle beauftragte Unterauftragsverarbeiter Auftragsdaten verarbeiten.
  2. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1.
  3. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Vertrags in Fragen des Datenschutzes den Regelungen des Hauptvertrags vor.
  4. Setzt der Auftraggeber den Dienst auf Websites ein, für die ein Dritter (zum Beispiel ein Kunde einer Agentur) Verantwortlicher ist, handelt der Auftraggeber seinerseits als Auftragsverarbeiter dieses Dritten und Figgle als weiterer Auftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Der Auftraggeber stellt sicher, dass er dazu berechtigt ist und dass der Dritte die Einschaltung von Figgle genehmigt hat; er gibt die Pflichten aus diesem Vertrag in seinem Vertrag mit dem Dritten weiter. Weisungen und Anfragen des Dritten leitet der Auftraggeber an Figgle weiter.
  5. Nicht Gegenstand dieses Vertrags sind Verarbeitungen, für die Figgle selbst Verantwortlicher ist, insbesondere die Verwaltung des Kundenkontos, Abrechnung, Support, die Sicherheit des Dienstes und die Produkt-Analytics des Dashboards. Hierüber informiert die Produkt-Datenschutzerklärung (figgle.de/datenschutz/produkt, Teil A).

§ 2 Art, Zweck, Dauer und Ort der Verarbeitung

  1. Figgle spielt auf den Websites des Auftraggebers Inhaltsvarianten und kontextbezogene Inhalte aus, misst die vom Auftraggeber festgelegten Conversion-Ziele und wertet die Messung statistisch aus, um die wirksamere Variante zu ermitteln und häufiger auszuspielen. Einzelheiten regelt Anlage 1.
  2. Der Umfang der Verarbeitung richtet sich nach dem Einwilligungs-Modus, den der Auftraggeber je Website im Dashboard wählt (Weisung nach § 3):
    • Standard („hybrid“, Voreinstellung): Vor der Einwilligung des Besuchers werden Varianten ohne Speichern oder Auslesen von Informationen auf dessen Endgerät ausgespielt (Auswahl nur im Arbeitsspeicher); es werden keine Mess-Ereignisse erfasst. Gemessen wird erst ab der Einwilligung des Besuchers über das Einwilligungs-Tool des Auftraggebers, einschließlich des laufenden Seitenaufrufs; Ereignisse aus der Zeit vor der Einwilligung werden nicht nachträglich erfasst. Lehnt der Besucher ab, wird nicht gemessen. Widerruft er, löscht Figgle die zu seiner Besucherkennung gespeicherten Einzeldaten; ausgenommen sind die bereits gebildeten pseudonymen Tages-Zählaggregate nach Anlage 1.5, die sich keinem einzelnen Besucher zuordnen und nicht einzeln löschen lassen.
    • Streng („strict“): wie Standard, jedoch sehen Besucher vor der Einwilligung und nach einer Ablehnung ausschließlich die Originalfassung; kontextbezogene Inhalte werden weiter ausgespielt.
    Einen Betrieb, in dem Figgle ohne Einwilligung des Besuchers auf dessen Endgerät speichert oder misst, bietet Figgle nicht an. Figgle stellt den gewählten Modus nicht eigenmächtig auf eine Einstellung mit geringerem Schutz um. Eine dienstweite Notabschaltung des einwilligungsabhängigen Betriebs nimmt Figgle nur auf Weisung des Auftraggebers oder, wenn eine schwerwiegende Störung nicht anders zu beheben ist, für die Dauer der Störung vor; in diesem Fall teilt Figgle das dem Auftraggeber unverzüglich mit und setzt die Messung für Websites im Modus Standard oder Streng aus, statt ohne Einwilligung zu messen.
  3. Die Verarbeitung dauert so lange wie der Hauptvertrag; § 14 (Löschung und Rückgabe) bleibt unberührt.
  4. Die Verarbeitung findet ausschließlich in der Europäischen Union statt; die Datenbanken und Server stehen in Deutschland. Eine Verlagerung in ein Drittland erfolgt nur unter den Voraussetzungen des § 8.

§ 3 Weisungen

  1. Figgle verarbeitet Auftragsdaten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, auch in Bezug auf die Übermittlung in ein Drittland, es sei denn, Figgle ist nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt Figgle dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht verbietet.
  2. Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag, dem Hauptvertrag und den Einstellungen, die der Auftraggeber im Dashboard vornimmt (zum Beispiel Tests, Ziele, Inhalte, Einwilligungs-Modus, Messstufe und Löschanfragen). Einzelweisungen erteilt der Auftraggeber in Textform an kontakt@figgle.de.
  3. Ist Figgle der Ansicht, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt, weist Figgle den Auftraggeber unverzüglich darauf hin. Figgle darf die Ausführung der Weisung aussetzen, bis der Auftraggeber sie bestätigt oder ändert.
  4. Weisungen, die über den im Hauptvertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, behandeln die Parteien als Antrag auf Leistungsänderung.

§ 4 Zweckbindung und anonymisierte Aggregate

  1. Figgle verarbeitet Auftragsdaten ausschließlich zu den in Anlage 1 genannten Zwecken. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken, insbesondere zu Werbezwecken, zur Profilbildung über Websites hinweg oder zur Weitergabe an Dritte, findet nicht statt.
  2. Figgle führt Auftragsdaten verschiedener Auftraggeber nicht zu besucherbezogenen Datensätzen zusammen. Besucherkennungen sind je Website getrennt.
  3. Anonymisierte Branchen-Aggregate nur mit Zustimmung. Nur wenn der Auftraggeber ausdrücklich zustimmt, darf Figgle folgende Kennzahlen ohne Besucherkennungen in anonymisierte, branchenbezogene Aggregate einfließen lassen, die Figgle als Startwerte, Vergleichs- und Orientierungswerte für alle Kunden nutzt: die Zählwerte seiner Tests (Besucher und Conversions je Variante) und die daraus berechneten Ergebnisse, monatliche Summen je Website (Besucher, Seitenaufrufe, Conversions) sowie zusammengefasste Nutzungsbeobachtungen zu Seitenelementen (zum Beispiel wie oft eine Schaltfläche gesehen und angeklickt wurde). Jedes Aggregat beruht auf den Daten von mindestens 50 verschiedenen Websites; ein Rückschluss auf einzelne Websites oder Personen ist ausgeschlossen. Die Zustimmung ist freiwillig, standardmäßig nicht erteilt und kann im Dashboard jederzeit mit Wirkung für die Zukunft erteilt oder widerrufen werden. Nach einem Widerruf fließen keine weiteren Daten des Auftraggebers ein; bereits gebildete Aggregate enthalten keine personenbezogenen Daten und lassen sich keiner Website mehr zuordnen. Ohne Zustimmung werden die Daten des Auftraggebers in keine websiteübergreifende Auswertung einbezogen; das gilt auch für den Branchenvergleich im Dashboard, in den nur Websites von Auftraggebern mit Zustimmung eingehen.
  4. Unberührt bleiben technische Betriebskennzahlen des Dienstes ohne Bezug zu einzelnen Besuchern (zum Beispiel Auslieferungs- und Ladezeiten des Skripts), die Figgle zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Dienstes auswertet.

§ 5 Vertraulichkeit

Figgle gewährt nur Personen Zugang zu Auftragsdaten, die diesen für die Erfüllung dieses Vertrags benötigen, und nur im erforderlichen Umfang. Diese Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht; die Verpflichtung besteht nach Ende ihrer Tätigkeit fort.

§ 6 Sicherheit der Verarbeitung

  1. Figgle trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 2 beschrieben sind, und hält sie während der Vertragslaufzeit ein.
  2. Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Figgle darf sie durch gleichwertige oder bessere Maßnahmen ersetzen; das vereinbarte Schutzniveau darf dabei nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen dokumentiert Figgle in der versionierten Fassung unter figgle.de/legal/tom.

§ 7 Unterauftragsverarbeiter

  1. Der Auftraggeber erteilt Figgle die allgemeine Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen. Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nennt Anlage 3; sie gelten als genehmigt. Die jeweils aktuelle Liste steht unter figgle.de/legal/subprozessoren.
  2. Figgle informiert den Auftraggeber mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse des Kontoinhabers über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Die Mitteilung nennt Name, Sitz, Tätigkeit und Ort der Verarbeitung.
  3. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb dieser 30 Tage in Textform aus datenschutzrechtlich begründetem Anlass widersprechen. Die Parteien bemühen sich dann um eine einvernehmliche Lösung. Kommt sie nicht zustande, kann der Auftraggeber den Hauptvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Einsatzes des neuen Unterauftragsverarbeiters kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstattet Figgle anteilig. Widerspricht der Auftraggeber nicht fristgerecht, gilt die Änderung als genehmigt.
  4. Ist ein Wechsel kurzfristig erforderlich, um eine Gefahr für die Sicherheit oder Verfügbarkeit des Dienstes abzuwenden (zum Beispiel bei Ausfall oder Insolvenz eines Anbieters), darf Figgle die Frist nach Absatz 2 verkürzen. Figgle informiert den Auftraggeber dann unverzüglich; das Widerspruchs- und Kündigungsrecht nach Absatz 3 bleibt bestehen.
  5. Figgle verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf Datenschutzpflichten, die den Pflichten dieses Vertrags im Wesentlichen entsprechen, insbesondere auf hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten nicht nach, haftet Figgle gegenüber dem Auftraggeber für deren Einhaltung (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
  6. Keine Unterauftragsverarbeitung im Sinne dieses Paragrafen sind Nebenleistungen ohne Zugriff auf Auftragsdaten (zum Beispiel Telekommunikation oder Postdienste) sowie Abfragen bei Empfängern, bei denen kein Personenbezug entsteht (Anlage 3, Abschnitt B).

§ 8 Übermittlung in Drittländer

Eine Übermittlung von Auftragsdaten in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nur auf dokumentierte Weisung oder nach dem Verfahren des § 7 und nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. Derzeit setzt Figgle für Auftragsdaten keine Unterauftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union ein. Die Erstellung von Optimierungsvorschlägen mit KI-Modellen erfolgt ausschließlich über den in Anlage 3 genannten Anbieter in der Europäischen Union; ein Wechsel zu einem Anbieter in einem Drittland ist technisch gesperrt und erfolgt nur nach dem Verfahren des § 7.

§ 9 Unterstützung bei Betroffenenrechten

  1. Figgle unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge betroffener Personen nach Kapitel III der DSGVO zu beantworten. Dazu stellt Figgle insbesondere bereit: die Löschung der Daten eines einzelnen Besuchers über das Dashboard sowie Funktionen zur Auskunft, Löschung und Datenübertragbarkeit, die Besucher über das Figgle-Skript auf der Website des Auftraggebers selbst aufrufen können.
  2. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an Figgle, leitet Figgle die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiter und beantwortet sie nicht ohne dessen Weisung. Die Selbstbedienungsfunktionen nach Absatz 1 gelten als vom Auftraggeber angewiesen.

§ 10 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

  1. Figgle meldet dem Auftraggeber eine Verletzung des Schutzes von Auftragsdaten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, nachdem Figgle sie bekannt geworden ist. Die Meldung geht per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse des Kontoinhabers.
  2. Die Meldung enthält, soweit bekannt, die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO: die Art der Verletzung mit den Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, einen Ansprechpartner, die wahrscheinlichen Folgen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen. Was noch nicht bekannt ist, reicht Figgle unverzüglich nach.
  3. Figgle ergreift unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen, um die Verletzung einzudämmen und mögliche nachteilige Folgen zu mindern, dokumentiert die Verletzung und unterstützt den Auftraggeber bei dessen Meldung an die Aufsichtsbehörde und der Benachrichtigung betroffener Personen (Art. 33 und 34 DSGVO).

§ 11 Weitere Unterstützungspflichten

Figgle unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Figgle zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung und einer vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde. Für die Datenschutz-Folgenabschätzung stellt Figgle eine Vorlage mit der Beschreibung der Verarbeitung bereit (figgle.de/dsb).

§ 12 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage, die Einholung und Dokumentation der Einwilligungen seiner Besucher über sein Einwilligungs-Tool und die Information der Besucher (Art. 13 DSGVO). Figgle stellt dafür im Dashboard einen Textbaustein für die Datenschutzerklärung bereit.
  2. Der Auftraggeber gestaltet Tests, Ziele, Inhalte und Seitenadressen so, dass keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und keine Klarnamen, E-Mail-Adressen oder vergleichbaren Kennungen von Besuchern an Figgle übermittelt werden. Über die Identify- und die Conversion-Schnittstelle übermittelt er ausschließlich pseudonyme Kennungen (zum Beispiel eine interne Kundennummer oder einen Hashwert), keine E-Mail-Adressen oder Klarnamen; Figgle speichert diese Kennungen unverändert und kann ihren Inhalt nicht prüfen.
  3. Der Auftraggeber informiert Figgle unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.

§ 13 Nachweise und Überprüfungen

  1. Figgle stellt dem Auftraggeber auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO und aus diesem Vertrag erforderlich sind, insbesondere die Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Liste der Unterauftragsverarbeiter und Nachweise der Rechenzentrumsbetreiber.
  2. Der Auftraggeber kann Überprüfungen einschließlich Inspektionen durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen lassen, der nicht im Wettbewerb mit Figgle steht. Vorrangig erfolgt die Überprüfung anhand von Dokumenten und schriftlichen Auskünften. Eine Inspektion vor Ort kündigt der Auftraggeber mindestens 30 Tage vorher in Textform an; bei einem konkreten Anlass, insbesondere nach einer Verletzung nach § 10, genügt eine angemessene kürzere Frist. Inspektionen finden zu den üblichen Geschäftszeiten statt, ohne den Betrieb unverhältnismäßig zu stören, und ohne Anlass höchstens einmal im Kalenderjahr. Rechenzentren der Unterauftragsverarbeiter werden über deren Nachweise (zum Beispiel Zertifizierungen und Prüfberichte) geprüft.
  3. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Für Inspektionen vor Ort kann Figgle eine angemessene Vergütung des eigenen Aufwands verlangen, es sei denn, die Prüfung deckt einen Verstoß von Figgle gegen diesen Vertrag oder die DSGVO auf. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden bleiben unberührt.

§ 14 Laufzeit, Beendigung, Löschung und Rückgabe

  1. Dieser Vertrag gilt, solange der Hauptvertrag besteht, und endet mit ihm. Ein Kündigungsrecht des Auftraggebers bei einem erheblichen oder anhaltenden Verstoß von Figgle gegen diesen Vertrag bleibt unberührt.
  2. Während der Laufzeit löscht Figgle Auftragsdaten nach den in Anlage 1 genannten Fristen automatisch.
  3. Nach Ende des Hauptvertrags kann der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen in Textform die Rückgabe verlangen; Figgle stellt ihm dann die Testkonfigurationen und Testergebnisse in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit. Nach Ablauf dieser Frist löscht Figgle sämtliche Auftragsdaten einschließlich der Ereignisdaten, Zählaggregate, Zuordnungen und Zwischenspeicher. Eine Sperre wegen Zahlungsverzugs nach dem Hauptvertrag ist kein Vertragsende und führt zu keiner Löschung. Kopien in Datensicherungen werden mit deren Rotation spätestens 30 Tage später überschrieben. Figgle bestätigt die Löschung auf Anfrage in Textform.
  4. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von Figgle betreffen keine Auftragsdaten. Anonymisierte Aggregate nach § 4 Abs. 3 enthalten keine personenbezogenen Daten und bleiben bestehen. Die pseudonymen Tages-Zählaggregate nach Anlage 1.5 werden mit den übrigen Auftragsdaten gelöscht.

§ 15 Haftung

Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien zueinander gelten die Haftungsregelungen des Hauptvertrags; Art. 82 Abs. 5 DSGVO bleibt unberührt.

§ 16 Abschluss, Änderungen und Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag ist Anlage des Hauptvertrags und wird in elektronischem Format geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO): Er kommt mit der Annahme der AGB bei der Registrierung oder, für Kundenkonten aus der Zeit vor dem 5. Oktober 2026, mit der Bestätigung im Dashboard zustande, spätestens vor der ersten Bestellung eines kostenpflichtigen Tarifs. Figgle protokolliert dabei Vertragsfassung, einen Prüfwert des Wortlauts, Zeitpunkt, Kundenkonto und den bestätigenden Nutzer. Die jeweils geltende Fassung ist unter figgle.de/legal/avv öffentlich abrufbar; die Fassung mit den Daten des Kundenkontos ist im Dashboard abrufbar und kann gespeichert und ausgedruckt werden.
  2. Figgle kann eine neue Fassung dieses Vertrags vorlegen, wenn Gesetzesänderungen, Vorgaben der Aufsichtsbehörden oder Änderungen des Dienstes es erfordern. Die neue Fassung wird im Dashboard zur Bestätigung angezeigt; bis zur Bestätigung gilt die bisherige Fassung fort. Änderungen der Anlagen 2 und 3 richten sich nach §§ 6 und 7.
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Hauptvertrag.

Anlage 1 — Beschreibung der Verarbeitung

1.1 Websites des Auftraggebers

Website (Domain)Bezeichnung
Die Websites, die der Auftraggeber in seinem Kundenkonto angelegt hat bzw. künftig anlegt.

Der Vertrag erstreckt sich auf alle Websites, die der Auftraggeber in seinem Kundenkonto anlegt.

1.2 Kategorien betroffener Personen

1.3 Zwecke

1.4 Art der Daten

Vor der Einwilligung des Besuchers: keine Speicherung auf dem Endgerät und keine Mess-Ereignisse. Beim Abruf des Figgle-Skripts und der Website-Konfiguration verarbeitet Figgle die IP-Adresse flüchtig zur Auslieferung und zum Schutz vor Missbrauch. Ein gesampeltes Funktionssignal („Skript geladen/Fehler“) und, falls der Auftraggeber die anonyme Zählung aktiviert, anonyme Tages-Summen werden ohne Kennung und ohne Adresse übermittelt.

Nach der Einwilligung des Besuchers (Messung):

Erweiterte Messstufe: Die erweiterte Messstufe (zusätzliche Interaktions- und Performance-Signale) ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Standardmäßig ist sie abgeschaltet; der Auftraggeber kann sie nur aktivieren, nachdem er die dafür gesondert angebotene Vereinbarung abgeschlossen hat, die die Rollen der Parteien für diese Verarbeitung eigenständig regelt.

Für Optimierungsvorschläge: öffentlich abrufbare Inhalte und Bildschirmaufnahmen der Websites des Auftraggebers sowie daraus erzeugte Variantentexte.

Nicht vorgesehen und vom Auftraggeber nach § 12 Abs. 2 nicht zu übermitteln: Klarnamen oder E-Mail-Adressen von Besuchern. Nicht verarbeitet werden: Inhalte von Formulareingaben, exakte Standorte, Fingerprinting-Merkmale, Session-Aufzeichnungen und Heatmaps.

1.5 Speicherfristen

DatenFrist
Mess-Ereignisse (Rohdaten mit pseudonymer Besucherkennung)30 Tage
Als ungültig aussortierte Mess-Ereignisse (Missbrauchs- und Fehleranalyse)7 Tage
Tages-Zählaggregate je Test, Variante und Website (Besucher, Seitenaufrufe, Conversions). Für die exakte Zählung eindeutiger Besucher enthalten sie Zählzustände, in die die pseudonyme Besucherkennung in nicht direkt auslesbarer Form eingeht; sie sind daher pseudonym und nicht einzelnen Besuchern zuordenbar oder einzeln löschbar.bis zur Löschung der Website bzw. bis zum Vertragsende (§ 14)
Teilnehmerliste je Test (nur wenn aktiviert; eine Zeile je einwilligendem Besucher)bis zum Ende des Tests; einzeln löschbar
Serverseitige Variantenzuordnung30 Tage ab der letzten Zuordnung
Zuordnung von Conversions zu gesehenen Varianten (Attribution, Mehrfachzählungs-Schutz)Attributionsfenster der Website (Standard 72 Stunden) bzw. Zählfenster des Ziels (Standard 24 Stunden)
Serverseitig gemeldete Conversions: Zuordnung externer Bestell- bzw. Vorgangskennungen zur Besucherkennung90 Tage
Vom Auftraggeber über die Identify-Schnittstelle übermittelte externe Kennung (wird unverändert gespeichert, siehe Anlage 1.4 und § 12 Abs. 2)bis zur Löschung der Website, zum Vertragsende oder zur Löschung des Besuchers (Art. 17 DSGVO)
IP-Adresse in Ratenbegrenzungs-Zählern öffentlicher Schnittstellen60 Sekunden
Takt-Merkmal zur Erkennung automatisierter Zugriffe (Bot-Erkennung)120 Sekunden
Sperrvermerk nach einer Löschanfrage eines Besuchers (Missbrauchsschutz)24 Stunden
Besucherkennung und Nachweis-Geheimnis im Browser (localStorage _fg, _fgp)bis zum Zurücksetzen durch den Besucher (Löschfunktion, Widerruf) oder durch den Browser; bei Ablehnung oder Widerruf sofort gelöscht
Zuordnungs-Cookie für serverseitige Conversions (_fg_srv)1 Jahr; bei Löschung oder Widerruf sofort
Sitzungskennung im Browser (sessionStorage _fg_sid)bis zum Ende der Browser-Sitzung
Zwischenspeicher im Browser für ausgespielte Varianten (_fg_apply, _fg_sticky)bis zu 7 Tage
Noch nicht zugestellte Mess-Ereignisse im Browser (_fgq)bis zur erfolgreichen Zustellung
Offener Löschauftrag im Browser nach einem Widerruf (_fgdel)bis die Löschung bestätigt ist, höchstens 20 Versuche
Einwilligungs-Vermerk im Browser (_fgcm)bis zu 13 Monate, bei Ablehnung oder Widerruf sofort gelöscht
Leistungsmesswerte (Web Vitals) und Nutzungsbeobachtungen ohne Besucherkennung90 Tage
Zugriffsprotokolle des Webservers (IP-Adresse gekürzt)14 Tage
Datensicherungen30 Tage (rollierend)
Nachweise zu Betroffenenanfragen3 Jahre

Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen

Maßgeblich ist die Beschreibung unter figgle.de/legal/tom in der Fassung vom 13. Oktober 2026; spätere Fassungen gelten nach § 6. Zusammenfassung:

Anlage 3 — Unterauftragsverarbeiter

A. Genehmigte Unterauftragsverarbeiter (Stand 13. Oktober 2026)

Anbieter und SitzTätigkeitOrt der Verarbeitung
Hetzner Online GmbH
Gunzenhausen, DE
Rechenzentrum und Hosting der gesamten Verarbeitung (Server, Datenbanken, Backups, Object Storage, DNS)Deutschland
BunnyWay d.o.o. (bunny.net)
Ljubljana, SI
Auslieferung des Figgle-Skripts über das CDN cdn.figgle.de (Inhalt ohne personenbezogene Daten; Besucher-IP nur flüchtig zur Auslieferung). Konfiguration und Messereignisse laufen nicht über das CDN.EU (Pull-Zone auf europäische Standorte beschränkt)
Mistral AI SAS
Paris, FR
Erstellung von Optimierungsvorschlägen (Website-Check, Co-Pilot): Verarbeitung öffentlich abrufbarer Inhalte und Bildschirmaufnahmen der Website des Auftraggebers. Keine Daten der Website-Besucher.EU

Die aktuelle Liste steht unter figgle.de/legal/subprozessoren. Änderungen teilt Figgle nach § 7 mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail mit.

B. Empfänger ohne Personenbezug

C. Keine Unterauftragsverarbeiter dieses Vertrags

Anbieter, die ausschließlich Daten verarbeiten, für die Figgle selbst verantwortlich ist (zum Beispiel E-Mail-Versand an Kunden über Brevo, Zahlungsabwicklung über Stripe, Produkt-Analytics des Dashboards über PostHog), erhalten keine Auftragsdaten und sind keine Unterauftragsverarbeiter dieses Vertrags. Sie sind in der Liste unter figgle.de/legal/subprozessoren gesondert aufgeführt.